Ja, wenn auf der Rasierschaum-Dose das Gefahrensymbol (meist eine Flamme) aufgedruckt ist, gehört die Dose in den Sondermüll und muss zur Sammelstelle gebracht werden.
Ohne ein Gefahrensymbol auf der Alu- oder Kunststoffsprühdose, darf diese im normalen Abfall entsorgt werden. Das gilt nicht nur für Rasierschaum, sondern auch für Dosen wie Deodorants, Haarsprays und Schaumfestiger.
Nein, sie gehören nicht in den PET-Abfall – da dürfen nur PET-Getränkeflaschen rein. Aber man muss Shampoos, Spülungen, Duschgels, Make-up-Entferner, Sonnenschutz-Produkte und Roll-on-Deos aus Kunststoff nicht in den Haushaltsabfall geben: Viele Detailhändler und Sammelstellen sammeln in der ganzen Schweiz diese Plastikbehälter gratis.
Alle Verpackungen, bei denen man sich nicht sicher sei, soll man in den Haushaltsabfall werfen, raten Swiss Recycling zusammen mit L'Oréal Schweiz auf der Plattform «schoen-trennen.ch». Also, Lippenstift, Mascara, Lidschatten, Deo-Sticks, Gesichtsmaskenbeutel oder Abschminktücher dürfen in den normalen Abfall. Aber Kartonverpackungen dieser Produkte in die Kartonsammlung.
Ja, schreibt Swiss Recycling auf Anfrage vom BLICK: «Es ist in der Tat so, dass wir ausschliesslich bei Nagellack-Fläschchen raten, sie mit Pinsel und Deckel zu entsorgen.» Dieser kleine Verschluss verunreinige die Glassammlung nicht und habe keinen Einfluss auf die Qualität des Rezyklats. «Hingegen wenn der Deckel/Pinsel entfernt werden würde, könnten Reste des Nagellacks auslaufen und dies würde zu einer Verschmutzung der Sammlung führen».
Auch in den Glascontainer gehören Flaschen von Parfüms, Hautpflegecremes, Ampullen und auch Roll-on-Deos aus Glas. Bei diesen Produkten soll man aber den Deckel separat entsorgen.
Farbiges Glas (blau, rot und alles andere) ist im Grünglas-Behälter zu entsorgen.
Ja, sämtliche Alu-Tuben und auch Alu-Crèmedosen dürfen in die Aluminium-Sammlung.
Einzig eben die Alu-Sprüdosen müssen entweder in den Sondermüll (wenn ein Gefahrenzeichen drauf ist) oder den Haushaltabfall. Der Hauptgrund für die separate Entsorgung sei, dass Alu-Sprühdosen Druckbehälter sind und diese aktuell nicht rezyklierbar sind, schreibt Swiss Recycling. Zudem handelt es sich um Druckbehälter, die bei der Sortierung mechanisch beschädigt werden könnten und aufgrund des austretenden Gases geschossartig durch die Luft fliegen könnten.