Das große Wespen-FAQ: Sprühflasche oder Papiertrick – was hilft wirklich gegen Wespen?

2023-01-05 17:21:40 By : Mr. Lane Cao

Wie vertreibt man Wespen? Was tun bei einem Wespenstich? Darf man ein Nest selbst entfernen? Und drohen wirklich Bußgelder, wenn man Wespen tötet?

Grillfreunde kennen das: Kaum hat man es sich im Garten oder Park bei Bratwurst, Bowle oder Wassermelone gemütlich gemacht, tauchen auch schon die ersten Wespen auf. Im Spätsommer haben die Insekten Hochsaison und gelten aufgrund ihrer bisweilen schmerzhaften Stiche eher als unliebsame Gäste beim Draußen-Buffet.

Dabei sind Wespen besser als ihr Ruf. Von acht heimischen Wespenarten fliegen laut des „Naturschutzbundes Deutschland“ (NABU) nur zwei auf Steaks, Limonade und Kuchen – nämlich die „Gemeine Wespe“ und die „Deutsche Wespe“.

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Vielen Behauptungen zum Trotz sind Wespen doch zu etwas gut. Immerhin gelten sie als ökologische Wunderwaffe gegen Schädlinge und zählen neben Marienkäfern zu den effektivsten Waffen gegen Blattläuse. Grund genug, um sich die Insekten einmal genauer anzuschauen und ein paar Fragen auf den Grund zu gehen.

Um die Frage, wie man Wespen von der gedeckten Kaffeetafel vertreiben kann, ranken sich viele Mythen. So heißt es beispielsweise, dass ein zusammengeknülltes Papiertaschentuch auf dem Tisch als Wespennest-Attrappe funktionieren soll. In der Annahme, es handle sich um ein feindliche Wespenkolonie sollen die Insekten prompt das Weite suchen.

Wie die NABU-Expertin Melanie von Orlow dem Tagesspiegel bereits 2015 verriet, hilft der Papiertrick allerdings nur wenig: „Wespen orientieren sich nicht optisch wie wir. Ein Wespennest ist für die nicht, was von Weitem so aussieht, sondern was riecht wie ein Wespennest.“

In den Sozialen Netzwerken wird häufig empfohlen, eine handelsübliche Sprühflasche mit klarem Wasser griffbereit zu haben, um die herannahenden Wespen mit ein paar Spritzern Regentropfen-Imitat auf Abstand zu halten.

So schreibt Tagesspiegel-Leser „Bruford“, man müsse die Wespen „im Flug einfach nur kurz ansprühen. Fast immer fliegen sie spontan oder nach kurzem Putzen weg.“ Ein feiner Wassernebel solle dabei besonders effektiv sein. Besonders bei Eltern, die ihre Kinder vor Wespen schützen möchten, ist der Sprühflaschentrick aktuell sehr beliebt. Aber hilft er auch?

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Wir fragten bei der Wespen-Expertin Melanie von Orlow nach. Die Biologin stellt klar: „Natürlich mögen Wespen wie alle anderen Fluginsekten keine Befeuchtung der Flügel.“ Allerdings halte leichter Regen die Wespen auch nicht ab, so dass man für eine Abwehr schon „ordentlich Wasser“ benötige.

Wie steht es aber um feinen Sprühnebel? Laut der Expertin helfe auch dieser letztlich „nur so lange, wie der Nebel das Kind oder den Essplatz umgibt.“ Ansonsten würde der Nebel eher wie einem Flug unter einen Rasensprenger hindurch gleichkommen: „Kann gemacht werden und wird dann auch gemacht.“

Für „richtig praktikabel“ hält von Orlow den Trick mit der Sprühflasche also nicht. An heißen Sommertagen sei diese Abwehrmaßnahme „aber vielleicht auch nicht unangenehm“.

Aber welche Mittel helfen nun, um Wespen auf Abstand zu halten? Der NABU Deutschland empfiehlt folgende Maßnahmen:

Bei einem Stich sollte die Einstichstelle zunächst vorsichtig gereinigt werden. Der NABU empfiehlt außerdem, die Einstichstelle zu kühlen und mit Insektencremes zu behandeln.

Wildtierexperte Derk Ehlert hält die handelsüblichen Insektenstichheiler aus der Apotheke für ein probates und effektives Mittel der Schmerzbekämpfung. Dabei werden durch kurzes Erhitzen der Einstichstelle die injizierten Eiweiße zerstört, die die Entzündung und Abwehrreaktion des Körpers verursachen. Das tue zwar ebenfalls weh, aber eben nicht lange, verriet der Experte dem Tagesspiegel.

Auch die üblichen Hausmittel wie eine Zwiebel sollen Linderung verschaffen. So empfiehlt die „Initiative Insektengift-Allergie“ eine Zwiebel zu halbieren, gitterförmig einzuschneiden, damit der Saft besser austreten kann, und die Einstichstelle damit einzureiben. Die Zwiebel habe nicht nur „einen kühlenden Effekt, sondern wirkt auch leicht desinfizierend und entzündungshemmend“, heißt es im Ratgeber der Initiative.

Bei Allergikern ist allerdings Vorsicht geboten. Hier können Atemnot oder starke Kreislaufbeschwerden infolge einer allergischen Reaktion schnell lebensbedrohlich werden. Daher empfiehlt der NABU Allergikern stets ein Notfallmedikament bei sich zu tragen.

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Obwohl es im Hochsommer gefühlt nur so vor den gelbschwarzen Insekten wimmelt, stehen Wespen als wildlebende Tiere tatsächlich unter Naturschutz.

Laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“. Das gilt entsprechend auch für Wespen.

Ausnahmen dürfen gemacht werden, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt, etwa wenn eine Person allergisch auf Wespenstiche reagiert und ein Stich schnell lebensbedrohlich werden kann.

In allen anderen Fällen dürfen strenggenommen Bußgelder verhängt werden, wenn Wespen ohne triftigen Grund getötet werden. Laut des Internetportals „Bußgeldkatalog 2022“ können in Deutschland Bußgelder zwischen 5.000 und 65.000 Euro veranschlagt werden, wobei die tatsächliche Höhe immer auch vom Einzelfall abhänge. So heißt es laut des Portals: „Wer im Biergarten eine Wespe tötet, muss daher nicht unbedingt damit rechnen, ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise 5.000 Euro zahlen zu müssen.“

In Berlin kann für das Töten eines Wildtieres „ohne vernünftigen Grund“ bis zu 5.000 Euro Bußgeld veranschlagt werden – bei besonders geschützten Wespenarten wie etwa der Kreisel- oder Knopfhornwespe sogar bis zu 50.000 Euro.

In Brandenburg fallen die Bußgelder sogar noch höher aus. Hier können sogar bis zu 13.000 Euro veranschlagt werden, bei der Tötung von besonders geschützten Wespen bis zu 65.000 Euro.

Laut des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, die „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Da dieses Gesetz Wespen einschließt, können für die mutwillige Zerstörung eines Wespennestes Bußgelder veranschlagt werden.

In Berlin können laut des Bußgeldkatalogs bis zu 50.000 Euro Bußgeld erhoben werden.

In Brandenburg werden bis zu 13.000 Euro bei der Entfernung eines Wespennestes veranschlagt. Handelt es sich um eine bedrohte Wespenart, kann in Brandenburg sogar ein Bußgeld bis zu 65.000 Euro erhoben werden.

Der Rechtsschutzversicherer „Advocard“ stellt allerdings klar, dass es auch Ausnahmen gibt – etwa wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Dieser trete beispielsweise ein, wenn „die Wespen eine konkrete Gefahr für Menschen darstellen“.

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[Lesen Sie auch: 30 Hektar Einsamkeit: Mit einer Wildtierbiologin auf der Suche nach Füchsen in Berlin (T+) ]

Wie es in der „Artenschutz-Information“ der Senatsverwaltung Berlin heißt (hier als PDF erhältlich), unterliegen Wespen einem allgemeinen Schutz und dürfen „nur dann bekämpft werden, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliegt.“

Weiter heißt es, dass Wespenarten, die freihängende Nester bauen, nicht aggressiv oder naschhaft seien: „Die lästig werdenden Wespen (Deutsche Wespe Paravespula germanica und Gemeine Wespe Paravespula vulgaris) legen ihre Nester dagegen in Erdbauten oder in dunklen Hohlräumen von Gebäuden an.“

Möchte man also ein freihängendes Wespennest einer nicht aggressiven Art entfernen lassen, dann liegt laut der Senatsverwaltung „im Regelfall kein vernünftiger Grund vor.“ Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung.

Melanie von Orlow vom NABU Berlin berät Betroffene, wenn es um offene Fragen bezüglich der Umsetzung oder Entfernung von Wespennestern geht. Die Expertin für Hymenoptera (Hautflügler) empfiehlt: „Lassen Sie sich grundsätzlich beraten. Wir helfen beim Einordnen.“ So könnten offene Fragen und weitere Schritte oft schon bei einem kurzen Telefongespräch geklärt werden.

Die örtliche Stadtverwaltung kann bei der Vermittlung von Ansprechpartnern behilflich sein. Für Berlin werden von der Senatsverwaltung folgende Beratungsstellen empfohlen:

Wie Melanie von Orlow klarstellt, trägt man als Mieter die Kosten für die Entfernung eines Wespennestes „übrigens anteilig selbst – und zwar über die Betriebskostenabrechnung.“ Als Hauseigentümer müsse man für die Kosten aufkommen, „wenn es sich um selbstgenutztes Eigentum handelt. Bei Eigentumswohnungen kann das variieren, wer letztendlich dafür aufkommt“, so die Expertin.

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Die Beseitigung oder Umsiedlung eines Wespennestes sollte nur durch kundige Experten vorgenommen werden. Auch hier können die Beratungsstellen bei der Vermittlung passender Ansprechpartner behilflich sein. Wer selbst Hand anlegt, riskiert Insektenstiche oder auch Schlimmeres.

Das zeigt ein Beispiel aus der Südpfalz, wo ein 39-Jähriger am 17. Juli 2022 ein Wespennest am Hausdach mithilfe eines Bunsenbrenners vernichten wollte. Wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) berichtete, löste der Hausbewohner damit einen Schwelbrand und schließlich einen Feuerwehreinsatz aus.

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